Überplanmäßige Ausgabe zur Zahlung von Grundsteuern für kommunale Grundstücke
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.857,49 Euro aus der Haushaltstelle 1.8800.5470.00 zur Zahlung von Grundsteuern für kommunale Grundstücke. Der Betrag wird auf Grund erfolgter Nachveranlagungen benötigt. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle 1.8800.1510.02 (Ersätze Betriebskosten, Rückerstattung Grundsteuern o.a.).
Die Stadt Radeberg wurde im November 2003 für mehrere kommunale Grundstücke zur Zahlung der Grundsteuer für die Jahre 1999 bis 2003 nachveranlagt. Diese Nachveranlagungen basieren auf Grund diverser Grundstücksteilungen und -verkäufe der letzten Jahre, die dem Finanzamt mitgeteilt wurden, worauf das Finanzamt die Veranlagungen für die Urflurstücke aufgehoben und die Stadt Radeberg für die verbleibenden kommunalen Flurstücke neuveranlagt hat. Für die Grundstücke, welche veräußert wurden, hat die Stadt Radeberg dieses Jahr Grundsteuergutschriften für die vergangenen Jahre in Höhe von 35.363,06 Euro in der Haushaltstelle 1.8800.1510.02 (Ersätze Betriebskosten u.a.) eingenommen. Da die geplanten Mittel in der Haushaltstelle 1.8800.5470.00 zur Zahlung der Grundsteuern nicht ausreichen, ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich, die aus der o. g. Haushaltstelle gedeckt werden soll.