Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof für das Geschäftsjahr 2002
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung
Bilanzsumme | 689.243,00 EUR | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 458.251,99 EUR | |
das Umlaufvermögen | 120.284,04 EUR | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 3.020,70 EUR | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 628.077,77 EUR | |
die Rückstellungen | 56.021,00 EUR | |
die Verbindlichkeiten | 4.069,73 EUR | |
passive Rechnungsabgrenzung | 1.074,50 EUR | |
Jahresgewinn | 24.738,98 EUR | |
Summe der Erträge | 903.867,15 EUR | |
Summe der Aufwendungen | 879.128,17 EUR |
Nach § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) wurde der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2002 am 02.07.2003 dem Bürgermeister übergeben. Aufgrund der ab 01.04.2003 wirksamen Änderungen in der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (Neufassung der SächsGemO) obliegt die Beauftragung des Abschlussprüfers nicht mehr dem Sächsischen Rechnungshof, sondern den Gemeinden des Freistaates. Mit Schreiben vom 28.04.2003 wurde der Auftrag an die durch den Stadtrat am 25.04.2001 (Beschluss-Nr. 45/01) bestellten Wirtschaftsprüfer BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt. Die Prüfung nach § 17 Abs. 2 SächsEigBG i.V.m. § 110 SächsGemO erfolgte im Zeitraum von August bis Anfang September 2003. Der Prüfbericht wurde am 13.10.2003 übergeben. Ein Exemplar des Prüfberichtes wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft direkt dem Sächsischen Rechnungshof Leipzig zur Erteilung des abschließenden Vermerkes nach § 110 SächsGemO zugeleitet. Der Sächsische Rechnungshof erteilte mit Schreiben vom 10.10.2003 - eingegangen in der Stadtverwaltung Radeberg am 06.11.2003 - den abschließenden Vermerk.
Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2002 für die CDU-Fraktion 2 Exemplare, für die SPD-Fraktion 1 Exemplar, für die PDS-Fraktion 1 Exemplar, für die Fraktion Freier Wähler 1 Exemplar, für Ortsvorsteher je 1 Exemplar, für den Bürgermeister 1 Exemplar. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für alle übrigen Stadträte.