Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof für das Geschäftsjahr 2001
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung
Bilanzsumme | 1.232.868,19 DM | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 989.588,75 DM | |
das Umlaufvermögen | 129.095,28 DM | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 103.466,04 DM | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 1.180.028,10 DM | |
die Rückstellungen | 40.206,15 DM | |
die Verbindlichkeiten | 12.633,94 DM | |
Jahresverlust | 67.749,79 DM | |
Summe der Erträge | 1.578.231,86 DM | |
Summe der Aufwendungen | 1.645.981,65 DM |
Nach § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) wurde der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2001 dem Bürgermeister am 06.08.2002 übergeben. Nach § 17 Abs. 2 wurde der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2001 an den Sächsischen Rechnungshof und an die durch den Stadtrat am 25.04.2001 (Beschluss-Nr. 45/01) bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG zur Prüfung nach § 110 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) übergeben. Die Prüfung erfolgte im August 2002. Nach Durchsicht und Klärung von offenen Fragen wurde der Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 am 04.10.2002 der Stadt übergeben.
Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001 für die CDU-Fraktion 2 Exemplare, für die SPD-Fraktion 1 Exemplar, für die PDS-Fraktion 1 Exemplar, für die Fraktion Freier Wähler 1 Exemplar, für Ortsvorsteher je 1 Exemplar für den Bürgermeister 1 Exemplar. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für alle übrigen Stadträte.