Umschuldung des endfälligen Darlehns für das Sondergebiet "Freizeit, Sport und Erholung" im OT Ullersdorf und des Darlehns für die Fertigstellung des Kinderhauses im OT Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt
zu 1.
Die Gemeinde Ullersdorf hat am 29.12.1998 ein endfälliges Darlehen i.H.v. EUR 613.550,26 (DM 1.200.000) für das Sondergebiet "Sport, Freizeit und Erholung" aufgenommen, um das fällige Darlehen, das für den Grundstückskauf des Sondergebietes bei der Landesbank Baden-Württemberg aufgenommen wurde, abzulösen. Die Laufzeit war mit einem Jahr festgelegt. Ein Käufer hatte sich nicht gefunden, so dass das Darlehen am 30.12.1999 in ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Zinssatz von 4,55 % umgeschuldet wurde, mit dem Ziel, einen Verkauf innerhalb dieser Frist vornehmen zu können. Da bisher kein Käufer gefunden wurde und derzeit aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage eine Vermarktung äußerst schwierig wird, soll das bestehende Darlehen in ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer vierteljährlichen Tilgung von EUR 7.670 (jährlich EUR 30.680) umgeschuldet werden.
zu 2.
Die Gemeinde Ullersdorf hat 1997 zur Fertigstellung des Kinderhausbaues ein Darlehen i.H.v. EUR 213.208,61 (DM 417.000) mit einer Festzinsbindung von 5 Jahren und einem Zinssatz von 4,82 % aufgenommen. Die Festzinsbindung läuft am 30.12.2002 aus. Das Darlehen mit einer Restschuld von EUR 177.673,93 ist mit einer Restlaufzeit von 25 Jahren bei einer vierteljährlichen Tilgung von EUR 1.780 (jährlich 7.120) umzuschulden.