Kündigung des Vertrages über die Gewährleistung von Belegungsrechten zwischen der Stadt Radeberg und der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und der Stadt Radeberg und der Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G.
Der Stadtrat stimmt der beantragten Kündigung der am 01.02.1998 / 02.05.1996 abgeschlossenen Verträge über die Gewährleistung von Belegungsrechten zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnungsbaugesellschaft Radeberg e.G. / der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zum 01.01.2003 zu.
Die Verträge zwischen der Stadt und beiden Wohnungsgesellschaften wurden unter der Voraussetzung abgeschlossen, die Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung der Stadt Radeberg zu gewährleisten. Bereits im Mai vergangenen Jahres wurde der Paragraph 2 Absatz 2 bis zum Ende 2002 außer Kraft gesetzt. Nach der Kündigung des Vertrages durch die Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G. vom 23.09.2002, erneuter Überprüfung der aktuellen Wohnraumsituation der Stadt Radeberg und nach Rücksprache mit der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft wird die Weiterführung des Vertrages als nicht notwendig erachtet. Die Wohnraumsituation in den letzten Jahren hat sich merklich entspannt. Es ist ausreichend Wohnraum vorhanden, es besteht auch keine Notwendigkeit einer Dringlichkeitsliste zur Vergabe von Wohnraum mehr. Unabhängig des Vertrages wird die Belegung von gefördertem Wohnraum auch weiterhin durch das Sachgebiet Jugend, Soziales und Schulen überwacht und die dafür erforderlichen Wohnberechtigungsscheine ausgestellt.