Beschluß 70/02 vom 25.09.2002 (Beschlußvorlage 58/02)
Betreff
Fortführung des Verfahrens B-Plan "Wohnpark an der Radeberger Str.", OT Liegau - Augustusbad - Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen der Offenlage vom 16.02.- 19.03.2002 - Billigung der Planfassung August 2002 - Erneute Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zum Entwurf des B - Planes "Wohnpark an der Radeberger Straße" zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Offenlage vom 16.02. - 19.03.2002 wird nach § 1 Abs. 6 BauGB in allen Punkten beschlossen (siehe Anlage).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark an der Radeberger Straße", bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Begründung, Bearbeitungsstand August 2002 zur Fortführung des Verfahrens.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB i.V. mit § 13 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 4 i.V. mit § 13 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB sind nur Anregungen und Bedenken zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorzubringen. Die Dauer der Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen begrenzt werden.
Begründung
Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken machte Änderungen im Entwurf des B - Planes erforderlich. Die Änderungen beinhalten neben redaktionellen Änderungen und der Überarbeitung der Begründung insbesondere eine Überarbeitung des Grünordnungsplanes. Wird der Entwurf eines Bauleitplanes nach der Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut nach § 3 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung kann auf bis zu 2 Wochen verkürzt werden. Werden die Grundzüge der Planung von den Änderungen nicht berührt, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 Nr. 2 BauGB angewandt werden. Dies soll hier so erfolgen.