Überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 164.156,06 €.
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 164.156,06 € aus den Mehreinnahmen an allgemeiner Schlüsselzuweisung zu decken.
Auf der Grundlage des § 26 des Finanzausgleichsgesetzes - FAG des Freistaates Sachsen vom 08. Dezember 1998, des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich vom 12.12.2000 und der rechtskräftigen Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz erhob dieser mit Bescheid vom 18.04.2002 gegenüber der Stadt Radeberg eine Kreisumlage in Höhe von 2.681.846,06 EUR, die um 164.156,06 EUR über dem Planansatz des am 19. Dezember 2001 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Die Kreisumlage bemisst sich entsprechend der Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz mit 23 v.H. auf die Umlagegrundlagen, der Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisung der Stadt Radeberg. Die Stadt Radeberg erhielt vom Regierungspräsidium Dresden mit Datum 04.03.2002 den Festsetzungsbescheid über die Finanzzuweisungen 2002 gemäß Finanzausgleichsgesetz vom 08. Dezember 1998. Die allgemeine Schlüsselzuweisung wurde mit 5.205.372,00 EUR festgesetzt und liegt um 948.202,00 EUR über dem Planansatz des am 19. Dezember 2001 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg. Somit ist die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage, die sich mit der erhöhter Schlüsselzuweisung begründet, auch durch diese zu decken. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.