Fortführung des Verfahrens des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes - Billigungsbeschluss zu den Entwürfen des F-Planes und Landschaftsplanes, Bearbeitungsstand 19.03.2002 - Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg und seiner Begründung sowie des Landschaftsplanes mit seinem Erläuterungsbericht wurden seit dem 05.02.2002 in den Fraktionen, den Ortschaftsräten und dem Technischen Ausschuß umfassend beraten. Die Hinweise und Anregungen wurden in die Pläne und die Begründung entsprechend eingearbeitet. Mit den vorliegenden schriftlichen Korrekturen und dem Plan mit Ausfertigung vom 19.03.2002 sind alle Hinweise und Anregungen eingearbeitet. Damit können die weiteren Verfahrensschritte zur Genehmigung eingeleitet werden.