Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich "Ullersdorfer Mühle"
Eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB für den Bereich "Ullersdorfer Mühle" - Flurstücke Nr. 252c und 252d - soll aufgestellt werden.
Die Kosten trägt Herr Pidt, Eigentümer des Flurstückes Nr. 252d. Mit diesem Planungsverfahren wird eine im Jahr 199... nicht genehmigungsfähige da umfänglicher angelegte Planung wieder aufgenommen. Die mit Bestandsrecht auf Dauer gesicherte Bebauung der Weißiger Straße soll mit 2 bebaubaren Grundstücken vervollständigt werden. Dieses Vorhaben ist vor allem auch sinnfällig im Sinne der Stadtökonomie. Es sind der sehr begrenzten Verdichtung aus städtischer Sicht keine planungsrechtlichen Belange entgegen zu halten.