Gebührenordnung für die Nutzung schulischer Einrichtungen für außerschulische Zwecke
Der Stadtrat beschließt die Gebührenordnung für die Nutzung schulischer Einrichtungen für außerschulische Zwecke.
Die Überprüfung der Betriebskostenausgaben für eine Turnhallennutzungsstunde ergab gegenüber 1993 eine Erhöhung von 20,96 DM auf 29,47 DM. Das entspricht einer prozentualen Erhöhung von 40,6 %. Gründe dafür sind u.a. aus der Erhöhung der Heizkosten und durch Tariferhöhungen im Dienstleistungsgewerbe abzuleiten. Gleichzeitig wurden erstmals Tagessätze festgelegt, um auch diese klar zu regeln und es erfolgte die Umstellung auf EURO.