Beschluß 56/01 vom 27.06.2001 (Beschlußvorlage 62/01)
Betreff
Änderungsverfahren zum B-Plan Nr. 25 der Stadt Radeberg Juri-Gagarin-Straße / Robert-Blum-Weg - Abwägungsbeschluss zur Verfahrenswiederholung - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Verfahrenswiederholung zum Änderungsverfahren zum BPlan Nr. 25 der Stadt Radeberg, Juri-Gagarin-Straße / Robert-Blum-Weg eingeholten Stellungnahmen werden entsprechend dem als Anlage zum Beschlussvorschlag gehörigen Abwägungsvorschlag - Büro Dänekamp + Partner vom 19.06.2001 - abgewogen. Die entsprechenden in den Plan bzw. Text eingearbeiteten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, eine nochmalige Auslegung / Beteiligung TÖB ist deshalb nicht erforderlich.
- Die Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Radeberg, Juri-Gagarin-Straße / Robert- Blum-Weg, bestehend aus dem Planteil und dem Text mit dem Stand vom 19.06.01 werden als Satzung beschlossen. Die Begründung zu den Änderungen wird gebilligt.
Begründung
Es wird gebeten, zur Erläuterung der Planungssituation und -Veranlassung die zur Planung gehörigen Begründung zur Hand zu nehmen. Das Änderungsverfahren wurde mit Beschluss des Stadtrates, Beschl.-Nr. 120/00 vom 18.10.00 eröffnet. Die erste öffentliche Auslegung erfolgte zwischen dem 03.11.00 und dem 11.12.00. Daraus ergab sich die Wiederholung des Beteiligungsverfahrens, in deren Ergebnis dieser Beschlussvorschlag vorgelegt wird.