Änderung des Beschlusses 114/00 Verkauf Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost (Fa. Meentzen)
Der Stadtrat ändert seinen Beschluss Nr. 114/00 vom 18.10.2000 wie folgt:
Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung in Höhe von 4.326.500,00 DM wird erteilt. Die Investitionsverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages bleibt bestehen.
Die Namensänderung der Erwerberin ist erforderlich, da die als Käuferin auftretende Gesellschaft erst unmittelbar im Zusammenhang mit der Beurkundung speziell für dieses Objekt gegründet wurde. Die Änderung der Flurstückszuschnitte und die Aufnahme des zusätzlichen Teilstückes vom Flurstück 1160/1 der Gemarkung Radeberg ist infolge eines Planungsfehlers seitens der Bauherrschaft erforderlich. In diesem Zusammenhang gab es bereits eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3. Die Erhöhung der Grundschuld um 226.500,00 DM wurde von Seiten der Erwerber telefonisch am 15.05.2001 beantragt.