Beschluß 39/01 vom 28.03.2001 (Beschlußvorlage 44/01)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 42 "Mozartstraße - Süd" der Stadt Radeberg - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 42 "Mozartstraße-Süd" der Stadt Radeberg vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage befindlichen Abwägungsvorschlag geprüft und beschlossen:
- berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- Regierungspräsidium, Raumordnungsbehörde
- Abwasserzweckverband "Obere Röder"
- LRA Kamenz, Hoch- und Tiefbauamt
- LRA Kamenz, Amt für Umwelt und Naturschutz
- LRA Kamenz, Bauleitplanung
- LRA Kamenz, Amt für Abfallbeseitigung
- Herrn Peter Frömmel, Radeberg
- Herrn Steffen Kunath, Pulsnitz
- teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von Stufa Bautzen
- nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von Herrn Werner Gabel, Radeberg
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 beschliesst der Stadtrat der Stadt Radeberg den Bebauungsplan Nr. 42 "Mozartstraße Süd" der Stadt Radeberg mit Stand 22.01.01 bestehend aus dem Plan (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen.