Beschluß 29/01 vom 28.02.2001 (Beschlußvorlage 30/01)
Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Radeberg "Wohngebiet Am Heiderand" - Umwidmung MI 1 - Abwägungsbeschluss und erneute Auslegung
Beschlußtext
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Radeberg "Wohngebiet Am Heiderand" - Umwidmung MI 1 vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bürger hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage befindlichen Abwägungsvorschlag geprüft und beschlossen:
- berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:
- LRA Kamenz Bauaufsichtsbehörde
- LRA Kamenz Amt für Abfallbeseitigung
- LRA Kamenz Bauleitplanung
- LRA Kamenz Amt für Umwelt und Naturschutz
- IHK Dresden
- Staatliches Umweltfachamt Bautzen
- Staatliches Vermessungsamt Kamenz
- Herr W. Faber
- teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von Herrn D. Hennig
- nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen vom Landesverein Sächsischer Heimatschutz.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Radeberg "Wohngebiet Am Heiderand" wird in der Fassung vom 16.02.2001 gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Radeberg "Wohngebiet Am Heiderand" in der Fassung 16.02.2001 (Plan- und Textteil) ist mit seiner Begründung nach § 3 Absatz 2 und 3 BauGB für die Dauer von zwei Wochen erneut auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Begründung
Mit Beschluss des Stadtrates Nr. 120/00 vom 18.10.2000 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Radeberg "Wohngebiet Am Heiderand" gebilligt und in das Verfahren nach § 3 und 4 BauGB gebracht. Die öffentliche Auslegung erfolgte zwischen dem 03.11.2000 und dem 11.12.2000 in der Stadtverwaltung Radeberg, Bürgerbüro, EG. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurden gemäß beiliegender Abwägungsvorschläge ausgewertet und zur Beschlussfassung unterbreitet. Im Ergebnis dieser Auswertung ergibt sich die Notwendigkeit einer nochmaligen Auslegung für die Dauer von zwei Wochen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben.