Stellungnahme der Stadt Radeberg zur Vorplanung S 177 Nordostumfahrung Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt folgende Stellungnahme zur Vorplanung S 177 Nordostumfahrung Radeberg:
Vorbemerkungen:
Die Stadt Radeberg ist vom Straßenbauamt Meißen mit Schreiben vom 17.11.2000 (PE 27.11.00) und Fristsetzung zum 31.01.2001 aufgefordert, die Belange der Stadt Radeberg, die durch die übergebene Planung berührt werden, und ggf. weiterführende Hinweise, Anregungen und Bedenken darzulegen. Soweit die Planung die ebenfalls vom Straßenbauamt Meißen untersuchte Ortsumgehung Radeberg (S 95/ S 177) betrifft, sind Planungsstände mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 52/91 vom 13.05.1991 bestätigt und unter Bezug auf diesen Beschluss eine Stellungnahme der Stadt Radeberg durch den Technischen Ausschuss am 18.06.1996 beschlossen. Durch die Qualität der Nordostumfahrung mit einer dreispurigen Kraftfahrtstraße muß das vorgenannte Beratungsergebnis der Stadt Radeberg angepasst werden. Die Schnittstelle zwischen Nordostumgehung und Südostumgehung einschließlich Ortsumgehung Großerkmannsdorf ist die Knotensituation S 177 - S 95 - S 158 (Pulsnitzer Straße / Großröhrsdorfer Straße / Kamenzer Straße). Abweichend von den bisherigen Planungen zur Ortsumgehung Radeberg soll nunmehr eine dreispurige Kraftfahrtstraße der Verbindungsfunktionsstufe II entstehen, so dass die von der Stadt favorisierte Unterquerung des Bahnkörpers östlich von Radeberg durch die bestehende Löwenbrücke nicht mehr möglich und eine Überquerung weiter östlich erforderlich ist. Auf jeden Fall ist sicher zu stellen, dass die Trassierung nicht nur den Bedürfnissen der raumgreifenden Ortsumfahrung der Landeshauptstadt Dresden, sondern den Bedürfnissen der betroffenen Gemeinden, insbesondere Radeberg, unabweisbar zu genügen hat.
Belange der Stadt Radeberg:
In der im Zusammenhang bebauten Ortslage der Stadt Radeberg vollziehen sich neben dem erheblichen Durchgangsverkehr auf den sieben Staatsstraßen, die durch das Stadtgebiet führen, wesentliche Verteilerfunktion zwischen den beiden Hauptverkehrsströmen auf der S 177 (als Ortsumgehung Dresden) und der S 95 als Alternative zur B 97 und Hauptachse in die Westlausitz sowie den weiteren Staatsstraßen, wobei die S 158 und die S 159 geringere Bedeutung haben. Lösungsvarianten, die diese Probleme nicht berücksichtigen, kann aus Radeberger Sicht nicht zugestimmt werden. Das sind insbesondere Lösungen, die Anbindungen der Staatsstraßen nicht vorsehen und die den Durchgangsverkehr nicht zwingende auf die Ortsumgehung bringen. Insbesondere bedarf es einer zeitlich und qualitativ gleichwertigen Lösung der Ost-Westumfahrung von Radeberg (S 95). Daraus folgt, dass zwischen der B 6 und der Kreuzung Kamenzer-/ Großröhrsdorfer Straße (S 95/ S 158) die Variante 6 als verkehrsgerechte Lösung angesehen wird. Durch die kreuzungsfreie Trassenführung sind auf diesem Streckenabschnitt drei Verkehrsanbindungen an bestehende Straßen als Minimallösung erforderlich:
Der Neubau der Staatsstraße muss sicherstellen, dass diese nicht zu Barrieren innerhalb der Städte werden und städtische Gebiete faktisch teilen. Der Ausbau der Christoph-Seydel-Straße zu einer Schnellstraße wird das Gebiet Friedrichstal und seine Einwohner - unabhängig von einer dauerhaften Nutzung als Naherholungsgebiet oder als künftiges erweitertes Entwicklungsgebiet der Stadt - abschneiden. Zudem wird der Wohnwert des Gebietes am Sandberg zerstört. Darüber hinaus werden kostspielige und flächenvernichtende Anbindungen des Industriegebietes (Coca Cola) und zur Badstraße notwendig. Die Stadt müßte ihre innerstädtische Verkehrsplanung der Anbindung der Badstraße völlig neu gestalten. Im übrigen ist die Trassenvariante 6 in Richtung der Gemeinde Wachau bei dem Ortsteil Feldschlösschen nicht realisierbar. Neue Straßenführungen können nicht so geplant werden, dass sie praktisch durch die Hintergärten des Wohngebietes führen. Damit scheidet die Variante 6 über die Christoph-Seydel-Straße aus.
Die Weiterführung der Nordostumfahrung von der Kreuzung S 95/ S 158 in Richtung der Gemeinde Wachau muß weiter östlich erfolgen. Nach den Planungen des Straßenbauamtes Meißen wäre dies die Varianten 2-5 mit der Durchschneidung des Waldgebietes Landwehr. Landschaftssituationen sind ausschlaggebend für wichtige klimatische Einflüsse aus der Landschaft in die Stadt. Straßenkörper können insoweit auch Barrieren für ökologische Zusammenhänge zwischen Landschaftsteilen darstellen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. Wichtig ist unter diesem Gesichtspunkt für die Stadt Radeberg - insbesondere die Innenstadt - das Waldgebiet Landwehr und die sich aus diesem Waldgebiet und seiner Höhenlage bei 300 m entlang von Feuchtgebieten (Hofegrund) zur Großen Röder entwickelten Kaltluftströme sowie die landschaftliche Wertigkeit des historischen Vorwerks Friedrichstal in der großen Feldaue im Norden Stadt.
Insoweit schließt sich die Stadt Radeberg der Bewertung der Gemeinde Wachau an, die S 95 bis vor den Ortsteil Leppersdorf für eine Trassenführung zu nutzen. Die endgültige Straßenführung auf dem Gebiet der Gemeinde Wachau muss so gewählt werden, dass mit gleicher Priorität die Umleitung der Verkehrsströme auf der S 95 und der S 177 weiträumig von der Stadt Radeberg entfernt auf die Umgehungsstraße gelenkt werden. Nur dadurch wird die neue Nordostum fahrung vom Verkehr angenommen.
Soweit die von der Gemeinde Wachau bevorzugte Lösung einer neuen Autobahnanschlussstelle nicht realisierbar ist, ist der Verkehrsstrom der S 177, die eine wesentliche Komponente der Ringlösung um die Landeshauptstadt Dresden darstellt, auf die oben beschriebene Nordostumfahrung umzulenken. Die dazu notwendige Streckenführung wird im Interesse der Erhaltung des Waldgebietes Landwehr mit seiner Umgehung geplant werden müssen. Dazu kann die S 95 zwischen Kreuzung S 95/ S 158 und Leppersdorf genutzt werden. Zwischen dem Waldgebiet Landwehr und Leppersdorf weiterführend sollte sie nördlich parallel zum Waldgebiet Anschluss an die Varianten 3 zwischen Feldschlösschen und Wachau finden.
Zusammenfassung:
Eine auch künftigen Verkehrsentwicklung gerecht werdende Nordostumfahrung von Radeberg soll demzufolge zwischen der Bundesstraße B 6 und der Kreuzung S 95 / S158 (Kamenzer-/ Großröhrsdorfer Straße) der Variante 6 folgen. Nördlich dieser Kreuzung wird unter teilweiser Nutzung der S 95 und neuer Trasse westlich von Leppersdorf diejenige Variante gewählt, die den Verkehr der S 95 aus Richtung Kamenz - Pulsnitz und der S 177 aus Richtung Radeburg - Ottendorf-Okrilla aufnimmt und um das Stadtgebiet Radeberg herumführt. Auf eine Notwendigkeit einer baldigen Lösung der Verkehrsproblematik in Ost-Westrichtung wird noch einmal hingewiesen.
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Anlagen einschließlich Schriftverkehr mit dem Straßenbauamt Meißen verwiesen. Die Original-Planunterlagen sind im Stadtbauamt einzusehen. Der Plan ist eine Ausschnittkopie.