Beschluß 137/01 vom 19.12.2001 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 141/01)
Betreff
Antrag auf Stundung von Abwassergebühren in einem Einzelfall
Beschlußtext
Auf Grund des Antrages auf Stundung in einem Einzelfall werden die Abwassergebühren in Höhe von 46.263,58 DM unter Ansatz von Stundungszinsen bis 01.09.2002 gestundet.