Verkauf der Anteile an der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH
Der Stadtrat beschließt den Verkauf und die Abtretung des Geschäftsanteils der Stadt Radeberg an der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH in Höhe von DM 100.000 an die Holding Nehlsen GmbH & CO. KG und beauftragt den Bürgermeister, den Kaufpreis auf 1.268.500 DM zuzüglich angemessener Verzinsung bis zur Fälligkeit zu verhandeln und danach den Vertrag mit den Veränderungen im § 2 zu unterzeichnen.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.06.2001 wurde anhand der Beschlussvorlage (BV)-Nr. 70/01 über den Verkauf und die Abtretung der Geschäftsanteile der Stadt Radeberg an die Holding Nehlsen GmbH & Co. KG beraten. Im Ergebnis der Sitzung wurde die BV 70/01 an die Verwaltung zurück verwiesen mit dem Auftrag, die Ergebnisse des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahres 2000 der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH mit in den Kaufpreis einfließen zu lassen. Mit Schreiben vom 30.01.2001 wurde der Stadt Radeberg mitgeteilt, dass aufgrund der sich weiterhin negativ veränderten Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft - hier nunmehr die Klarstellung der EU-Kommission zur definitiven Beendigung der DSD-Vertragslaufzeit zum 31.12.2003 - sich die Unternehmensbewertung verändert und sich damit der Kaufpreis gegenüber dem ersten Angebot verringert. Aus der veränderten Unternehmensbewertung vom 30.10.2001 ergab sich ein Kaufpreis von 1.114.000 DM, der aufgrund eines Fehlers neu mit 1.153.000 DM (Fax vom 26.11.2001) angeboten wurde. Nach Überrechnung der vorliegenden Unternehmensbewertung wurden nur 33 % Anteile und nicht 33,33 % Anteile der Stadt Radeberg berücksichtigt. Weiterhin wurde die Verzinsung des auf den 01.01.2001 festgestellten Unternehmenswertes bis zur Fälligkeit nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2001 ist eine vorgenommene Abzinsung nicht gerechtfertigt. Bis zur Fälligkeit in 2002 ist eine Abzinsung nicht gerechtfertigt bzw. dann eine Verzinsung erforderlich.