Beschluß 128/01 vom 19.12.2001 (Beschlußvorlage 138/01)
Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan "Wohnpark an der Radeberger Straße" im Ortsteil Liegau-Augustusbad
Beschlußtext
- Für das Gebiet "Wohnpark an der Radeberger Straße" im Ortsteil Liegau-Augustusbad, Flurstück 233, 234a, 264/1, 430/1 (siehe Anlage zur Beschlussvorlage) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
- Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- die Entwicklung eines reinen Wohngebietes entlang der Radeberger Straße für die Bebauung mit Einfamilienhäusern
- die Bebauung soll entsprechend der für die Ortslage Liegau-Augustusbad typischen aufgelockerten, stark durchgrünten Struktur erfolgen.
- Es wird ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Investor Dr. Theodor Körner, Hegereitstraße 1, 01324 Dresden abgeschlossen, in dem insbesondere die Durchführung und Kostenübernahme der städtebaulichen Planung sowie der Planung und Ausführung (einschließlich Kostenübernahme) der stadttechnischen und verkehrlichen Erschließung des Gebietes vereinbart wird.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung
Die Entwicklung der dargestellten Fläche als reines Wohngebiet erfolgt im Einklang mit den Entwicklungszielen des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg. Der Investor Dr. Körner hat die Entwicklungsabsichten dem Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad vorgetragen. Die Zielstellungen und Bedingungen der Planungen wurden daraufhin mit der Stadtverwaltung Radeberg - Stadtbauamt - abgestimmt. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines kleinen hochwertigen Wohngebietes. Die Realisierungsbedingungen werden durch den städtebaulichen Vertrag gesichert.