Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2001 bis 2003 für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg bestimmt gemäß § 110 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) die Wirtschaftsprüfergesellschaft KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfergesellschaft, Ammonstraße 10 in 01069 Dresden, als günstigsten Bieter, für die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2001 bis 2003 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg.
Der entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellende Jahresabschluss und Lagebericht ist gemäß § 110 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) vor Feststellung durch den Stadtrat durch die überörtliche Prüfungseinrichtung prüfen zu lassen. Zuständig für die überörtliche Prüfung ist der Sächsische Rechnungshof mit Sitz in Leipzig. Dieser lässt die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen. Die Stadt Radeberg kann gemäß § 110 SächsGemO den Abschlussprüfer bestimmen. Beiliegende Angebote wurden eingeholt. Die Bieter unterbreiteten folgende Angebote:
Die Klammerwerte sind nicht im Angebot angebene Umrechnungen in EUR bzw. DM. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Arthur Andersen hat nur ein Angebot für 1 Jahr in Höhe von Netto 7.500,00 EUR (14.668,73 DM) abgegeben. Ebenfalls für nur 1 Jahr hat die Wirtschaftberatung AG WIBERA ein Angebot in Höhe von Netto 11.500,00 EUR (22.492,05 DM) abgegeben.