Entgeltverordnung des Bürgerhauses einschl. Euroumstellung
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Entgeltverordnung einschließlich Euroumstellung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus.
Mit Beschluss vom 20.05.1998 bestätigte der Stadtrat die bisherige Entgeltverordnung des Radeberger Bürgerhauses. Ausgehend von bisherigen Erfahrungen bei der Vermietung von Räumlichkeiten des Bürgerhauses wurde die als Anlage beigefügte Entgeltverordnung erstellt. Eine Erhöhung der bisherigen Nutzungsgebühren ist erforderlich, da sich die Angebote und Vermietungsbedingungen für die ganztägigen Vermietungen erweitert und verbessert haben. So wird für die Veranstaltungen und Feierlichkeiten entsprechend Geschirr und Besteck zur Verfügung gestellt. Neue Tische wurden angeschafft, so dass Transportprobleme aus anderen Räumlichkeiten entfallen. Die Möglichkeit der Nutzung einer Musikanlage und eines Videogerätes ist ebenfalls gegeben. Bei ganztägiger Vermietung und Inanspruchnahme dieser Angebote ist eine Erhöhung der Anmietkosten um 20,00 DM / 10,00 € gerechtfertigt. Bei eher seltener kurzzeitiger privater stundenweiser Nutzung der Räumlichkeiten wird der Nutzungsvertrag durch die Verwaltung entsprechend angepasst. Im Winterhalbjahr ist außerdem eine zusätzliche Erhöhung um 5,00 DM / 2,50 € anzuraten, da durch die ständig steigenden Energiekosten der bisherige Betrag zu niedrig ist. Diese Regelung betrifft auch den Jugendclub "Oase" im Bürgerhaus. Alle anderen Nutzungsgebühren der Jugendclubräumlichkeiten bleiben unverändert, da sich die Vermietungsbedingungen nicht verbessert haben. Die Euroberechnung wurde bis 0,50 DM abgerundet und ab 0,51 DM aufgerundet. Die Entgeltverordnung gilt ab dem 01.01.2002.