Stellungnahme zur Beauftragung eines Planungsgebietes zur Sicherung der S 177 Ortsumfahrung im Bereich des Verkehrsknotens Pulsnitzer Straße / Kamenzer Straße / Großröhrsdorfer Straße - Veränderungssperre
Einem Antrag des Straßenbauamtes Meißen an das Regierungspräsidium Dresden auf der Grundlage des SächsStrG § 37, ein Plangebiet zur Sicherung der Planung der S 177 Ortsumgehung Radeberg / Verkehrsknoten S 177 / S 95/ S 158 festzulegen mit Wirkung einer Veränderungssperre von 2 Jahren, wird zugestimmt. Das Plangebiet soll die Bezeichnung "S 177 - Radeberg 1/2000" erhalten. Es soll die Flurstücke Nr. 705, 705/e+d, 706, 707, 708, 709/2/3/4, 768, 770, 771, 773, 774, 775, 776/2, 776/3, 776/4 umfassen.
Der Beschlussvorschlag ist durch den Antrag des Straßenbauamtes Meißen und durch den Beschlusstext selbst begründet. Es wird desweiteren auf die Drucksache Nr. 06/01 verwiesen. Die Erweiterung des Plangebietes gegenüber dem Schreiben vom 13.09.2000 des Straßenbauamtes Meißen ergibt sich aus dem neueren Stand der Trassierung der Nordostumfahrung - siehe Drucksache Nr. 06/01. Der Auszug § 37 SächsStrG ist hier beigefügt.