Überplanmäßige Ausgabe zur Zahlung von Grundsteuern
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe aus dem Vermögenshaushalt der Stadt Radeberg, Haushaltsstelle 1.8800.5470.00, in Höhe von 19.297,00 DM zur Zahlung der Grundsteuer für kommunale Grundstücke. Die Deckung erfolgt zweckgebunden aus den Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 1.8800.1510.02 (Rückzahlung Betriebskosten, Grundsteuer). Die Zweckgebundenheit der Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 1.8800.1510.02 gilt für alle weiteren überplanmäßig anfallenden Grundsteuernachforderungen.
Die für das Haushaltsjahr 2000 geplanten Mittel zur Zahlung von Grundsteuern in Höhe von 103.310,00 DM reichen nicht aus, da für viele kommunale Grundstücke Nachveranlagungen zum Teil ab 1995 erfolgten, die nicht voraussehbar und planbar waren. Die bisher in der Haushaltsstelle 1.8800.1510.02 (Ersätze Betriebskosten, Rückzahlung Grundsteuer) eingenommenen Gutschriften aus Grundsteuern (derzeit 126.252,66 DM) konnten nicht geplant werden, da diese ebenfalls nicht vorhersehbar waren, so dass diese Mittel zur Deckung der Ausgaben für Grundsteuern zur Verfügung stehen. Damit nicht erneut eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen werden muss, sollen diese Einnahmen aus Rückzahlungen von Grundsteuern auch zur Deckung der noch in diesem Jahr folgenden, derzeit noch nicht beschiedenen Grundsteuern verwendet werden, soweit die Einnahmen dafür ausreichend sind.