Beschluß 80/00 vom 12.07.2000 (Beschlußvorlage 86/00)
Betreff
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Radeberg - Betriebsfläche Karosseriewerke Dresden in 01454 Radeberg -
Beschlußtext
Für die Betriebsfläche der Karosseriewerke Dresden (KWD) in Radeberg in den gemäß Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten (Übersichtsplan) dargestellten Grenzen soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel der Planaufstellung ist neben der Klärung der baulichen Nutzung die planungsrechtliche Festsetzung der auf Dauer unbebaubaren Flächen und deren grünordnerische Nutzung. Der Bebauungsplan soll im Auftrag und auf Kosten der KWD erarbeitet werden.
Begründung
Vordergründige Anlässe der Planaufstellung sind:
- Die Herstellung planungsrechtlicher Grundlagen für die differenzierte Bemessung des Abwasserbeitrages. Insofern besteht ein ausdrückliches Interesse des Betriebes an der Planaufstellung.
- Die Herstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine ökologische und grünordnerische Ausgleichsbilanz für die weitere bauliche Entwicklung und der Folge der Aufgabe der Kleingartenanlage an der Heidestraße und weiteren durch bauliche Neuordnung in Anspruch zu nehmender unbebauter Flächen teilweise mit Gehölzbestand.
Begründung
Vordergründige Anlässe der Planaufstellung sind:
- Die Herstellung planungsrechtlicher Grundlagen für die differenzierte Bemessung des Abwasserbeitrages. Insofern besteht ein ausdrückliches Interesse des Betriebes an der Planaufstellung.
- Die Herstellung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine ökologische und grünordnerische Ausgleichsbilanz für die weitere bauliche Entwicklung und der Folge der Aufgabe der Kleingartenanlage an der Heidestraße und weiteren durch bauliche Neuordnung in Anspruch zu nehmender unbebauter Flächen teilweise mit Gehölzbestand.