Beschluß 76/00 vom 12.07.2000 (Beschlußvorlage 79/00)
Betreff
Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 176, 324, 324/2, 324 b und 324 c der Gemarkung Großerkmannsdorf im OT Großerkmannsdorf der Stadt Radeberg
Beschlußtext
- Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 176, 324, 324/2, 324b und 324c der Gemarkung Großerkmannsdorf im Ortsteil Großerkmannsdorf der Stadt Radeberg (Anlage 1 zur Beschlussvorlage) wird beschlossen. Das zu untersuchende Gebiet ist in der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage 2 dargestellt.
- Das Plangebiet wird durch eine überwiegende Wohnnutzung, gärtnerische und landwirtschaftliche Nutzung des angrenzenden Bereiches geprägt. Die Einbeziehung der Flurstücke 176, 324, 324/2, 324b und 324c erfolgt zugunsten Wohnzwecken dienender Vorhaben. Es soll festgesetzt werden, dass ausschließlich Wohnnutzung zulässig ist.
Begründung
Entlang des Wiesenweges erfolgte im Verlauf von mehreren Jahren eine Einfamilienhaus-Entwicklung, so dass nunmehr fast alle Flurstücke bebaut sind. Die Flurstücke 176, 324 b und 324 c sind voll erschlossen. Ein konkreter Planungsbedarf entstand vorwiegend dadurch, daß die Eigentümer der Flurstücke 324 und 324 c ihre Grundstücke dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen möchten. Die bisher zum Aussenbereich gehörenden Flurstücke sollen mit dem Planungsinstrument der Ergänzungssatzung einer möglichen Bebauung zugeführt werden.