Ergänzung zum Pacht- und Mietvertrag des Großerkmannsdorfer Kinderland e. V.
Der Stadtrat beschließt folgende Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sowie des Pachtvertrages zur Übernahme/Übergabe der Kindertagesstätte Großerkmannsdorf zwischen der Gemeinde Großerkmannsdorf und dem Großerkmannsdorfer Kinderland e.V. vom 21.12.1998.
1. Nachtrag zum Pachtvertrag:
§ 2 Leistungen der Vertragspartner wird um folgenden Absatz (3) ergänzt: (3) Die Sicherungspflicht des auf dem verpachteten Gelände liegenden öffentlichen Weges obliegt der Stadt Radeberg.
1. Nachtrag zum Mietvertrag:
§ 9 Beendigung der Mietzeit wird um folgenden Absatz (4) ergänzt: (4) Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht a) für beide Vertragsparteien, wenn der andere Vertragspartner trotz Mahnung, bei der Kündigung anzudrohen ist, diesen Vertrag nicht erfüllt bzw. der Bedarf für die Einrichtung zur Betreuung von Kindern oder anderen solzialen Zwecken nicht mehr vorhanden ist, b) für den Verein, wenn er infolge schwerwiegender Ereignisse den Betrieb der Einrichtung nicht mehr aufrecht erhalten kann.
§ 12 Sicherung einer Zuwendung wird ergänzt und erhält folgenden Wortlaut: Bei Schließung der Kindertagesstätte vor dem 31.12.2025 gleicht die Vermieterin dem Regierungspräsidium Dresden den Restwert aus, der sich aus dem Zuwendungsbescheid vom 25.10.2000 ergibt.
Der Großerkmannsdorfer Kinderland e.V. erhielt mit Schreiben vom 25.10.2000 vom Regierungspräsidium Dresden eine Zuwendung i.H.v. 16.320,00 DM für die Sanierung der Außenfassade einschließlich Fenstererneuerung in der Kindertageseinrichtung "Großerkmannsdorfer Kinderland". Die Zuwendung erfolgte unter der Auflage, neben der Mietbindung von 25 Jahren, den Wertausgleich zu sichern. Die Dauer war im Pacht und Mietvertrag entsprechend zu verlängern. Geregelt wurde darüber hinaus die bisher nicht geklärte Sicherungspflicht des öffentlichen Weges auf dem unterverpachteten Geländes. Im Mietvertrag wurde das Kündigungsrecht konkretisiert sowie die Übernahme der Restsumme durch die Stadt Radeberg festgeschrieben. Die Abschreibungsmodalitäten wurden so vorab mit dem Regierungspräsidium Dresden abgestimmt.