Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Ullersdorf, Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Satzung über die Entschädigung und Ehrungen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ullersdorf (Entschädigungssatzung).
Auf der Grundlage der in der Satzung genannten Gesetze und Verordnungen ist die Stadt gehalten, Entschädigungen an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr und deren Arbeitgeber für Arbeits- und Verdienstausfälle zu zahlen. Prämien für Jubiläen und herausragende Leistungen sind ein Dank, leistungsfördernd und in den festgelegten Höhen allgemein üblich.