Löschung einer RückauflassungsVormerkung (Großbäckerei Wendeln)
Der Stadtrat beschließt die Bewilligung zur Löschung einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Radeberg, eingetragen im Grundbuch von Radeberg Blatt 606 Abt. II Nr. 1.
Die Löschung der Eintragung wurde vom Grundstückseigentümer, der Großbäckerei Wendeln GmbH & Co. KG, beantragt. Mit Kaufvertragsangebot UR-Nr. 59/97 der Notarin Fangmann und Annahmeurkunde Nr. 1055/97 des Notars Dr. Braun erwarben die jetzigen Eigentümer das Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost. In Ziffer VII der Urkunde 59/97 wurde eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Radeberg beurkundet für den Fall der Nichterfüllung einer im Ziffer VI dieser Urkunde vereinbarten Investitionsverpflichtung (Anlage 1). Die Investition wurde bis auf die Einrichtung zum Fertigstellen von Brot und Backwaren durch die Großbäckerei Wendeln getätigt. Infolge der bereits getätigten Investitionen in Höhe von mindestens 2 Millionen DM ist eine Rückübertragung des Grundstückes an die Stadt Radeberg verbunden mit einer entsprechenden Entschädigungszahlung durch diese eher als unrealistisch zu beurteilen.