Erstreckungssatzung - Verwaltungskostensatzung
Der Stadtrat beschließt folgende Erstreckungssatzung über die Satzung der Stadt Radeberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben.
§ 1
Die Satzung der Stadt Radeberg über die Erhebung vom 07.05.95, genehmigt vom LRA am 17.08.95 sowie die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Radeberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben vom 23.04.97 genehmigt vom Landratsamt am 29.05.97 werden auf die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf erstreckt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
Durch die Erstreckungssatzung werden die gebührenpflichtigen Amtshandlungen im gesamten Gebiet von Radeberg vereinheitlicht. Die Verwaltungskostensatzung der ehemaligen Gemeinde Ullersdorf entspricht überwiegend der der Stadt Radeberg. Die Verwaltungskostensatzung der ehemaligen Gemeinde Großerkmannsdorf vom März 91 sowie die Verwaltungskostensatzung für Vollstreckungsverfahren vom Dezember 95 werden damit überarbeitet, aktualisiert und vereinigt. Ein Vergleich der Kommunalen Kostenverzeichnisse aus den Verwaltungskostensatzungen der Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf mit dem Verzeichnis der Stadt Radeberg ist als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügt.