Aufhebung von Handelsbilanzen der Wohnbau GmbH Radeberg
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine Gesellschafterversammlung der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH abzuhalten, um die Handelsbilanzen der Wohnbau Radeberg für die Jahre 1994 bis 1997 mit dem Ziel, die Bilanzen unter Anwendung des DM-Bilanzgesetzes neu zu erstellen, aufzuheben.
Auf der Grundlage der Empfehlung des Aufsichtsrates der Wohnbau Radeberg vom 23.02.1999 wird dem Gesellschafter der Wohnbau Radeberg, der Stadt Radeberg, empfohlen, die Handelsbilanzen ab dem Geschäftsjahr 1994 bis 1997 aufzuheben. Aufgrund der steuerlichen Außenprüfung und den sich daraus ergebenden Feststellung kommt es zu steuerlichen Verlusten, die mit der Anwendung des DM-Bilanzgesetzes ausgeglichen werden können bzw. die Wirtschaftlichkeit der Wohnbau Radeberg entschieden verbessert werden kann. Dieser wichtige Grund berechtigt den Gesellschafter, bereits festgestellte Handelsbilanzen aufzuheben. Eine ausführliche Begründung ist dem beigefügten Schreiben der Deutschen Baurevision AG vom 12.02.1999 an den Geschäftsführer der Wohnbau Radebrg zu entnehmen. Von der Stadt Radeberg wurde dazu eine Stellungnahme durch die für die Eigenbetriebe der Stadt Radeberg zuständige Steuerberatungsgesellschaft mbH erbeten, die der Beschlussvorlage beigefügt ist.