Aussetzung der Vollziehung von Erschließungsbeiträgen für das Wohngebiet "Am Sandberg" im OT Ullersdorf und Umschuldung des dafür aufgenommenen Kredites
Der Stadtrat beschließt:
An der Rechtmäßigkeit der Fa. Heyder und Partner aufgestellten Erschließungsbeiträgen sind Zweifel aufgetreten, die zu prüfen sind. Bis zur Feststellung der Rechtmäßigkeit wird entsprechend § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung verfahren. Hier heißt es im Satz 3: "Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungaktes bestehen....". Den im Widerspruch zum Erschließungsbeitrag gestellten Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung wird entsprochen. Die bereits erfolgten Mahnungen werden aufgehoben und damit die Mahngebühren und Säumniszuschläge zurückgesetzt. Zur Tilgung des für die Erschließungsaufwendungen aufgenommenen Kredites sollten die Erschließungsbeiträge eingesetzt werden. Mit der Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist die Tilgung des Kredites über 4.648.700,00 DM gefährdet.