Außerplanmäßige Ausgabe zur Tilgung des Kredites für das Wohngebiet "Am Heiderand"
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt:
Der zwischenzeitliche Finanzbedarf des kostendeckenden Vorhabens wird durch zusätzliche Einnahmen aus Verkäufen von Flurstücken des Wohngebietes "Am Heiderand" gedeckt.
Von dem zur Finanzierung der Erschließung des Wohngebietes "Am Heiderand" in Großerkmannsdorf mit Vertrag Nr. 6300002550 in Höhe von 800,0 TDM aufgenommenen Darlehen bei der Sparkasse Westlausitz besteht zur Zeit noch eine Restschuld von 177,0 TDM, deren Zinsbindung mit 3,87% im April 1999 ausläuft und neu verhandelt werden müßte. Zur Vermeidung weiterer Zinslasten und Kosten, die durch die Dienstleistungen der KES entstehen, ist vorgesehen, das Treuhandkonto aufzulösen und die Dienstleistung mit der KES zu beenden. Die Planungsgruppe Städtebau Großenhain, die mit der Planung, Baubegleitung und Kostenüberwachung beauftragt war, erstellt eine Schlussabrechnung des kostendeckenden Vorhabens. Zur vorübergehenden Deckung der Tilgungsleistungen sollen die zusätzlichen und damit außerplanmäßigen Verkäufe in Höhe von 415,0 TDM , die bereits notariell untersetzt sind, bereitgestellt werden.