Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 1998 der Gemeinde Großerkmannsdorf
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Jahresrechnung 1998 der Gemeinde Großerkmannsdorf, deren Rechtsnachfolger die Stadt Radeberg gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung ab 01.01.1999 ist, fest. Der Stadtrat beschließt die in der Begründung ausgewiesenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 175.756,81 DM, die durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 31.036,42 DM und durch die Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 144.710,39 DM gedeckt werden konnten.
Gemäß § 88 Abs. 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltjahres aufzustellen. Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO spätestens bis 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. Die Stadtverwaltung hat gemäß § 103 SächsGemO kein eigenes Rechnungsprüfungsamt.