Kaufvertragsrückabwicklung Pillnitzer Straße
Mit vorgenannten Kaufverträgen erwarben die Eheleute Koppe und die Eheleute Kunath von der Stadt Radeberg jeweils ein Baugrundstück auf der Pillnitzer Straße. Aufgrund eines 1998 durch Bauanzeige genehmigten Bauvorhabens im gleichen Gebiet konnte die Stadt Radeberg davon ausgehen, daß auch der Vertragsgegenstand aus UR-Nr. 788/99 und UR-Nr. 559/99 bebaubar ist. Der Stadtrat hatte im Vorfeld zu den Bauvorhaben der Erwerber eine B-Plan-Änderung zur Baufeldgrenze beschlossen. Die Erwerber, Eheleute Kunath, ließen deshalb mit Billigung der Stadt Radeberg dieses Gebiet mit drei Grundstücken auf eigene Rechnung erschließen. Eine Verrechnung dieser Leistungen sollte mit dem Kaufpreis erfolgen. Aus nicht vorhersehbaren Gründen wurde seitens des Staatlichen Umweltfachamtes und des Landratsamtes Kamenz die weitere Bebauung infolge der unmittelbaren Nähe zum Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost in Frage gestellt. Es wird gefordert, durch erstellen eines Lärmgutachtens und eventuell zu realisierender Lärmschutzmaßnahmen die Bebaubarkeit nachzuweisen und in einer B-Plan-Änderung festzusetzen. Die mittlerweile fortgeschrittenen Bauvorbereitungen der Erwerber erlauben jedoch keinen Aufschub ihrer Vorhaben, so daß im Einvernehmen mit den Erwerbern die Aufhebung der Verträge vereinbart wurde. Für ihre Vorhaben werden die Eheleute Kunath und die Eheleute Koppe jeweils ein Baugrundstück im Gebiet Pillnitzer Straße West von der Wohnbau Radeberg GmbH erwerben. Die Stadt Radeberg wird der Wohnbau Radeberg GmbH für die beiden neuen Parzellen wertgleiches Bauland im Wohngebiet "Am Sandberg" übertragen. Die bereits durch die Erwerber erbrachten Leistungen werden seitens der Stadt Radeberg nicht an diese zurückgezahlt, sondern mit dem Kaufpreis für die Austauschgrundstücke verrechnet. Der Wert der Austauschgrundstücke beträgt 304.520,-- DM. Der Wert der durch die Erwerber erbrachten Leistungen einschließlich Kaufpreiszahlung aus den Altverträgen beträgt 278.875,-- DM. Die Differenz von 25.645,-- DM ist nach Aussage der Erwerber, die für ihren Grundstückskauf von ursprünglich zusammen 150.000,-- DM ausgegangen sind, durch sie nicht finanzierbar. Der bei einem späteren Verkauf der Ursprungsgrundstücke zu erwartende Erlös wird mit ca. 290.000,-- DM eingeschätzt.