Verkauf des Grundstückes Hauptstraße 35 in Großerkmannsdorf "Gaststätte Erbgericht"
Der Stadtrat beschließt, nach Empfehlung des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf, den Verkauf des Grundstückes Hauptstraße 35 in Großerkmannsdorf (Gaststätte Erbgericht), Flurstück 49/2 der Gemarkung Großerkmannsdorf, auf der Grundlage des Wertgutachtens vom 27.12.1997.
Der Verkauf des Grundstückes soll auf Empfehlung des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf vom 06.10.1999 beschlossen werden. Diese Empfehlung wurde vom Ortschaftsrat infolge des zwingend erforderlich anzusehenden Sanierungsbedarfes des Gebäudes und eines sonst abzusehenden weiteren Verfalls der Bausubstanz beschlossen. Das Grundstück ist Eigentum der Gemeinde Großerkmannsdorf und hat eine Größe von 1.885 m².