Änderung der "Vorläufigen Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ullersdorf über Benutzungsgebühren"
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Satzungsbeschluß:
Satzung über die Änderung der vorläufigen Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ullersdorf über Benutzungsgebühren
Die am 16.11.1993 beschlossene "Vorläufige Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ullersdorf über Benutzungsgebühren" wird wie folgt geändert:
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 der Vorläufigen Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ullersdorf über Benutzungsgebühren vom 16.11.1993 war festgelegt worden, dass die vorläufige Verbrauchsgebühr spätestens am 31.03.1994 neu festzusetzen sei. Eine Neufestsetzung dieser Gebühr war durch den Trinkwasserzweckverband, jedoch nicht durch die Gemeinde erfolgt. Aus diesem Grund macht sich die nachträgliche rückwirkende Festsetzung einer vorläufigen Verbrauchsgebühr notwendig.