Löschung einer Rückauflassungsvormerkung Flurstück 409 der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt, nach Empfehlung des Ortschaftsrates Ullersdorf, die Löschung der im Grundbuch von Ullersdorf Blatt 488 in Abteilung II bezüglich des Flurstückes 409 der Gemarkung Ullersdorf zugunsten der Gemeinde Ullersdorf eingetragenen Rückauflassungsvormerkung für den Fall der Nichterfüllung einer Bauverpflichtung aus dem Kaufvertrag UR-Nr. 1016/94 des Herrn Dr. Braun als amtlich bestellter Vertreter des Notars Dr. Matthias Cremer.
Die in UR-Nr. 1016/94 im Abschnitt V. vereinbarte Verpflichtung, das Grundstück entsprechend Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/1990 "Wohnbaugebiet Ullersdorf/Dresden" zu bebauen, wurde von der Erwerberin fristgerecht und in vollem Umfang erfüllt. Ein entsprechender Beschluss dazu wurde im Ortschaftsrat Ullersdorf bereits gefasst.