Zuführung von Mitteln des Verwaltungshaushaltes in den Vermögenshaushalt
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Maßnahme zum behindertengerechten Umbau des Stadtbades Radeberg im VmH und deren Finanzierung aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen in Höhe 154.184,00 DM und Eigenmitteln in Höhe von 38.560,00 DM, die aus dem Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle 1.5710.5000.00 zur Verfügung gestellt werden.
Der Umbau des Stadtbades Radeberg soll behinderten Personen die Nutzung des Bades ermöglichen. Dazu sind Wege zu ebnen, die Duschrinne zu verfallen und anzugleichen, Rampen zu errichten, ein Schwimmbeckenlift einzubauen und eine behindertengerechte Toilette und Dusche zu installieren. Die Gesamtkosten betragen 192.744,00 DM, davon Fördermittel 154.184,00 DM, Eigenanteil 38.560,00 DM. Der Eigenanteil soll aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt überführt werden. Der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 29.07.1998 liegt mit einem Förderbetrag von 154.184,00 DM vor.