Vorzeitige Grundbuchbelastung der Flurstücke 258/1 und 258/2 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung des Flurstückes 258/1 der Gemarkung Radeberg in Höhe von 3,3 Millionen DM durch Herrn Horst Melsheimer und des Flurstückes 258/2 der Gemarkung Radeberg in Höhe von 1,5 Millionen DM durch die Treubau GmbH zu.
Die vorzeitige Grundschuldbestellung wird notwendig, da die Investitionen bereits begonnen haben. Beide Flurstücke sind Teile von neu zu bildenden Baugrundstücken, die durch Vereinigung mit den Flurstücken 259/1 und 259/2 der Gemarkung Radeberg entstehen sollen. Die Grundbuchbelastung wird somit beide Teilflurstücke betreffen. Die entsprechenden Kaufverträge wurden mit Beschluß Nr. 60/98 vom 20.05.1998 durch den Stadtrat bestätigt.