Entgeltverordnung zur Vermietung von Räumen im Bürgerhaus Radeberg
Der Stadtrat bestätigt die der Beschlußvorlage beiliegende Entgeltverordnung zur Vermietung der aufgeführten Räumlichkeiten im Bürgerhaus Radeberg.
Im Bürgerhaus sind bis jetzt der Jugendklub sowie der Tanzsaal mit Nebenräumen im Erdgeschoß fertiggestellt. Der Jugendklub wird vordergründig von den Jugendklubmitgliedern genutzt. EineVermietung an andere Interessengemeinschaften und Privatpersonen für feierliche Anlässe ist vorgesehen (Tanzstunde, Betreuung der Tschernobylkinder u.a.). Der Tanzsaal wird vorerst ab 01.06.1998 von 3 Tanzgruppen, dem Chor, sowie dem DRK (Seniorenveranstaltungen) genutzt. Grundlage der Entgeltverordnung ist, die in den Mietverträgen festgelegten Zahlungsgrößen zuzüglich Strom. Die Betriebskosten wurden vorerst pauschal festgelegt, da noch keine konkreten Erfahrungswerte bestehen. Um kostendeckend arbeiten zu können müßten die Mieten durch die Anzahl der Nutzer geteilt werden. Diese Stundensätze sind für Vereine und Träger nicht zumutbar. Eine Rücksprache ergab,daß maximal 10,00 DM pro Stunde für Nutzer mit gemeinnützigem Charakter gezahlt werden könnten, da noch Kosten für die Leiter der Arbeitsgruppen , sowie Mitgliedsbeiträge aufgebracht werden müssen. Außerdem erklären sich die Vereine und Zirkel bereit, bei Festen und Veranstaltungen der Stadt, kostenlos oder für ein geringfügiges Entgelt aufzutreten. Aus diesen aufgeführten Gründen schlagen wir die beigefügte Entgeltverordnung vor. Für die Errechnung des Stundensatzes für gemeinnützige Nutzer wurden 20 Öffnungstage im Monat sowie eine 5-stündige tägliche Nutzung zugrunde gelegt. Die Gebühren für gewerbliche und private Nutzer der Räumlichkeiten orientieren sich an vergleichbaren Gebühren im Umland. Es erfolgten Rücksprachen mit der Stadtverwaltung Großröhrsdorf und Kamenz. Die Entgeltverordnung berücksichtigt das gemeinnützige Interesse, damit das Fortbestehen der Vereinstätigkeiten ermöglicht wird. Mit Fertigstellung der weiteren Räumlichkeiten des Bürgerhauses wird auf der Grundlage dieses Beschlusses die Entgeltverordnung vervollständigt. Ebenfalls überarbeitet werden in diesem Zusammenhang die Entgeltverordnungen über die Nutzung von Schulräumen und Schulsporthallen. Die Überarbeitung erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis und ist abhängig vom Kreistagsbeschluß zur Vermietung der Sporthallen.