Beschluß 51/98 vom 29.04.1998 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 52/98)
Betreff
Stundung eines Teilbetrages
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt die Stundung eines Teilbetrages aus Mehrerlös in einem Einzelfall. Der gestundete Teilbetrag wird ab Juni 1998 in monatlichen Raten abgezahlt.