Gründung Eigenbetrieb "Stadtwirtschaftshof"
Der Stadtrat beschließt die Gründung des Eigenbetriebes "Stadtwirtschaftshof" mit dem Standort Radeberg, Dammweg 2, zum 01.02.1998.
Der Eigenbetrieb erfüllt für die Stadt Dienstleistungsaufgaben auf der Grundlage des § 91 Abs 1 der SächsGemO sowie nach § 12 Abs. 1 des SächsEigBG in Verbindung mit der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 30.12.1994. Er ist kein juristisch-selbständiger Bereich. Zweck des Eigenbetriebes ist, die dauerhafte und unmittelbare Durchführung von Dienstleistungen (Anlage 1) für die Stadt zu erbringen, insbesondere Grünflächenpflege, Winterdienst, Fuhrpark, Hausmeistertätigkeit, Pachtverträge (außer Garagen), Ausbesserung von Kleinschäden an Gemeindestraßen, Verkehrsbeschilderungsaufgaben sowie eingeschränkte Aufgaben für Dritte auf der Grundlage einer Betriebssatzung.