Übertragung der Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 1997
Der Stadtrat beschließt, für die noch verfügbaren Mittel aus den Ausgabenansätzen des Vermögenshaushaltes 1997 Haushaltsreste von 5.646.064,65 DM zu bilden.
Gemäß § 19 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) bleiben die Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluß des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder der Bau in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Aus den verfügbaren Mitteln der Ausgabenansätze des Vermögenshaushaltes 1997 werden für die in Anlage 1 begründeten Maßnahmen insgesamt 5.646.064,65 DM benötigt und sind als Haushaltsreste nach 1998 zu übertragen. Aus dem Haushaltsansatz wurden für diese Maßnahmen 1.592.579,98 DM infolge der späten Rechtswirksamkeit des HPI 1997 am 27.11.1997 investiert, 790.753,04 DM aufgrund der Haushaltssituation und der geringeren Bereitstellung von Fördermitteln für die Stadtsanierung gesperrt und 152.562,69 DM werden als nichtverbrauchte Mittel aus den einzelnen Maßnahmen zurückgegeben. Zur Finanzierung der HAR 1997 werden, soweit der Eingang an Einnahmen noch nicht 1997 erfolgte, Haushaltseinnahmereste gemäß § 41 Absatz 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) gebildet. Die erzielten Einnahmen, die Einnahmeminderung infolge der geringeren Bereitstellung an Fördermitteln für die Stadtsanierung und die noch benötigten Einnahmen zur Deckung der HAR 1997 sind in Anlage 2 dargestellt.