Verwendung der Überschüsse aus Mieteinnahmen der stadteigenen Grundstücke
Der Stadtrat beschließt:
Gemäß den Regelungen in § 3 des Verwaltungsvertrages vom 05.02./18.02.1997 entscheidet die Stadt Radeberg über die Verwendung der Rücklagen. Entsprechend der vorliegenden Abrechnung vom 15.05.1997 von der Wohnbau Radeberg GmbH ist ein Überschuß für die Liegenschaft Radeberg in Höhe von 79.476,64 DM und für die Liegenschaft Ortsteil Liegau-Augustusbad in Höhe von 57.821,79 DM ausgewiesen. Zu dem im Haushaltsplan 1996 der Stadt Radeberg ausgewiesenen Überschuß für die Liegenschaft Ortsteil Liegau-Augustusbad in Höhe von 44.000,- DM werden 13.821,79 DM an zusätzlichem Überschuß erzielt. Dem gegenüber ergibt sich zu dem 1996 geplanten Überschuß für die Liegenschaft Radeberg in Höhe von 202.000,- DM ein Verlust in Höhe von 122.523,36 DM. Aus den angesammelten Rücklagen für die Liegenschaft Radeberg soll der Verlust ausgeglichen werden.