Verkauf des Grundstückes August-Bebel-Straße 4
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister den Verkauf des Grundstückes August-Bebel-Straße 4, Flurstück 432f der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 330 m² an Herrn Frank Paufler zum Verkehrswert + 4 % vorzubereiten. In den Kaufvertrag ist eine Investitionsverpflichtung aufzunehmen.
Das Grundstück August-Bebel-Str. 4, Flurstück 432f der Gemarkung Radeberg, befindet sich im Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg. Es hat eine Größe von 330 m². Die für dieses Grundstück bestehenden Restitutionsansprüche wurden durch das Landratsamt negativ beschieden bzw. von den Antragstellern zurückgezogen. Herr Paufler ist Inhaber des Lampengeschäftes im Erdgeschoß des Grundstückes August-Bebel- Straße 4. Er bemüht sich seit ca. 11/2 Jahren um den Erwerb einer Geschäftsimmobilie. Seit Mai 1997 liegt der Stadt Radeberg ein konkreter Antrag zum Kauf des Grundstückes August-Bebel-Str. 4 vor. Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von drei Jahren nach der Beurkundung eine den Sanierungszielen entsprechende Investition vorzunehmen. Ein Verkehrswertgutachten wird nach Beschluß des Stadtrates (Zustimmung zum Verkauf) in Auftrag gegeben. Der Kaufpreis ist auf ein Verwahrkonto der Stadt Radeberg einzuzahlen, da die Vermögenszuordnung noch nicht abgeschlossen ist.