Satzung zur 6. Änderung der Hauptsatzung
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur 6. Änderung der Hauptsatzung:
§ 12 Gleichstellungsbeauftragte
Der 1. Satz im 2. Absatz erhält folgende Fassung:
Aufgabe der/des Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der Stadt Radeberg auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt im Rahmen der Stadtverwaltung für die Gleichstellung in der Stadt und nicht nur in der Stadtverwaltung hin.