1. Änderung des Beschlusses 36/97 2. Verkauf des Grundstückes Röderstraße 1, Flurstück 126 Gemarkung Radeberg
Herr Schweiger stellte erstmalig am 08.10.1996 den Antrag zum Kauf des Objektes Röderstraße 1. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich Herr Schweiger mit der Stadt Radeberg in Preisverhandlungen. Seine Entscheidung zum Kauf zu den Bedingungen der Stadt Radeberg überschnitten sich mit dem Beschluß Nr. 36/97 um zwei Tage. Durch die Zeit der Verhandlungen beruft sich Herr Schweiger auf einen Vertrauenstatbestand, da ihm die Stadt Radeberg noch am 04.02.1997 das Angebot bestätigt hatte.