Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost - Kaufvertrag Stadt Radeberg ./. Fa.Intergeo Flurstücke Nr. 1186/13, 1188/19 und 1172/3 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat bestätigt in Anlehnung an den Beschluß Nr. 97/94 der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.1994 den als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten Kaufvertrag UR-Nr. 1699/1994 des Notars Achim Geißler vom 22.11.1994 zwischen der Stadt Radeberg und der Fa. Intergeo. Der Stadtrat bestätigt weiterhin die ebenfalls als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügte Messungsanerkennung und Auflassung UR-Nr. 166/1997 des Notars Achim Geißler vom 11.02.1997.
Mit Beschluß Nr. 97/94 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Radeberg vom 09.06.1994 wurde beschlossen, den Verkauf der Teilfläche II 5 an die Fa. Jntergeo vorzubereiten (Anlage). Der Kaufvertrag mit der Fa. Intergeo über die Flurstücke T. v. 1186/3 und T. v. 1188/2 der Gemarkung Radeberg wurde am 22.11.1994 beim Notar Achim Geißler beurkundet (UR-Nr. 1699/1994). Nach der Vermessung des Gewerbegebietes Pillnitzer Straße Ost sind die Flurstücke 1186/13 mit 2.474 m² und 1188/19 mit 283 m² entstanden. Zu der betroffenen Gewerbefläche ist das Flurstück 1172/3 mit einer Größe von 98 m² zusätzlich hinzugekommen (siehe Lageplan). Der Verkauf dieses Flurstückes an die Fa. Intergeo wurde zu den Bedingungen des Urvertrages am 11.02.1997 mit URNr. 166/1997 des Notars Achim Geißler beurkundet. Mit diesem Vertrag wurde gleichzeitig das entstandene Vermessungsergebnis von den Beteiligten anerkannt. Der Kaufpreis für die Flurstücke 1186/13 und 1188/19 ist bereits bei der Stadt Radeberg eingegangen. Der Kaufpreis für das hinzugekommene Flurstück 1172/3 der Gemarkung Radeberg wird nach Fälligkeitsstellung durch den Notar bei der Stadt eingehen. Der Kaufpreis für dieses Flurstück beträgt gemäß Urvertrag 36,00 DM/m², Gesamtpreis bei 98 m² = 3.528,00 DM. Mit dem hiermit zu fassenden Beschluß ist die Beschlußsituation für diesen Vorgang dann abgeschlossen.