Gewerbegebiet Badstraße Ost Bestätigung eines Kaufvertrages sowie der Messungsanerkennung zum Flurstück 620e der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat bestätigt den Kaufvertrag UR-Nr. 352/1993 des Notars Achim Geißler vom 08.03.1993 zwischen Frau Irmgard und Frau Monika Kasalka und der Stadt Radeberg über das Flurstück T.v. 620e der Gemarkung Radeberg. Der Stadtrat bestätigt weiterhin die Messungsanerkennung UR-Nr. 260/1997 des Notars Achim Geißler vom 25.02.1997 bezüglich der Zergliederung des Flurstückes 620e der Gemarkung Radeberg in die Flurstücke 620/18, 620/19, 620/20, 620/21 und 620/22 Gemarkung Radeberg.
Das ehemalige Flurstück 620e der Gemarkung Radeberg ist Bestandteil das Gewerbegebietes Badstraße Ost, über dieses Flurstück führt die neugebaute Christoph-Seydel-Straße. Der Kaufvertrag über die betreffende Teilfläche (Straße) von ca. 1.200 m² wurde am 08.03.1993 mit Frau Irmgard und Frau Monika Kasalka und der Stadt Radeberg beim Notar Achim Geißler abgeschlossen (UR-Nr. 352/1993). Als vorläufiger Kaufpreis wurde ein Betrag in Höhe von 30.000,00 DM festgelegt. Nach erfolgter Vermessung sind die neuentstandenen Flurstücke 620/19, 620/20, 620/21 und 620/22 mit einer Gesamtgröße von 1.002 m² in das Eigentum der Stadt Radeberg übergegangen. Das Flurstück 620/18 mit einer Größe von 1.998 m² ist im Eigentum von Frau Monika Kasalka geblieben. Es ist somit zum Urvertrag eine Flächendifferenz von 198 m² entstanden, die von Frau Kasalka auszugleichen ist Es handelt sich hierbei um einen Betrag von 3.960,00 DM. Für diesen Grunderwerb liegt bisher noch kein Beschluß vor.