Satzungsbeschluß über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet nördlich der Robert-Bosch-Straße B-Plan-Gebiet Nr. 29
Die Verlängerung der Geltungsfrist der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet nördlich der Robert-Bosch-Straße - B-Plan-Gebiet Nr. 29 - Beschluß des Stadtrates Nr. 41/95 (veröffentlicht am 07.04.95 und am 27.10.1995) gemäß § 17 (1) BauGB um 1 Jahr wird als Satzung beschlossen.
Der durch den Eigentümer / Investor in Abstimmung mit der Stadtverwaltung begonnene Bebauungsplan ist aufgrund der mit der vorgezogenen Beteiligung der TÖB eingegangenen erheblichen Bedenken/Ablehnungen bisher nicht zustande gekommen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt in Abwandlung des Aufstellungsbeschlusses einen einfachen B-Plan mit Mindestfestsetzungen auf der Grundlage des Arbeitsstandes selbst aufzustellen. Da die Sicherung der Planungszielstellungen (siehe Anlage, Drucksache Nr. 1/95) weiterhin erforderlich ist, wird eine Verlängerungssatzung vorgeschlagen.