Öffentlich - rechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf
Der Stadtrat stimmt beiliegender öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf zur Eingliederung in die Stadt Radeberg zu.
Vorliegende dreisieitige öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde von den Gemeinderäten Großerkmannsdorfs und Ullersdorfs am 30. Oktober 1997 mehrheitlich bestätigt. Der Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Gemeindegebietsreform sieht eine Eingliederung von Großerkmannsdorf in die Stadt Radeberg und von Ullersdorf in die Stadt Dresden vor. Die vor Verabschiedung des Gesetzes, mit der in Kürze zu rechnen ist, geschlossenen freiwilligen Vereinbarungen werden vom Freistaat akzeptiert.